Heimatkreis Braunau / Sudetenland e.V.

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Braunau als Verwaltungszentrum

Vor 1848 kann von Braunau als einem Verwaltungszentrum nicht gesprochen werden, da die Stadt der Patrimonialherrschaft des Benediktinerstiftes unterstand. In diesem Jahre trat eine wichtige und entscheidende Änderung ein. Der Grundherr hörte auf, seine Macht über seine Untertanen auszuüben.

Das bedeutete eine Neuordnung der gemeindlichen und staatlichen Verwaltung. In den Jahren 1849/50 erfolgte eine Reorganisation der Kreise und die Errichtung von Bezirkshauptmannschaften und Bezirksgerichten. In Böhmen gab es zunächst 7 Kreise, davon in Ostböhmen Jitschin und Pardubitz. Zu Jitschin gehörten 16 Bezirkshauptmannschaften, darunter auch die von Braunau. 1855 wurde Ostböhmen in drei Kreise neu gegliedert (Tschaslau, Chrudim und Königgrätz) und die Bezirkshauptmannschaft Braunau dem Königgrätzer Kreis zugeschlagen.

1868 erhielten die Bezirkshauptmannschaften den Charakter einer entscheidenden politischen Instanz. Der Bezirkshauptmann von Königgrätz führte im übertragenen Wirkungsbereich der Prager Statthalterei die Aufsicht über die übrigen Bezirkshauptmannschaften. Die Bezirkshauptmannschaft Braunau, die am 1.2.1850 ihre Tätigkeit aufnahm, umfasste damals die Bezirksgerichtssprengel Braunau und Politz mit 59 Gemeinden und 46.132 Einwohnern. Im Jahr 1894 wird der Gerichtsbezirk Wekelsdorf errichtet.

Das Braunauer Bezirksgericht begann seine Tätigkeit am 1.7.1850. Am 31.1.1949 wurde es aufgehoben.

In die Mitte des 19. Jahrhunderts fällt auch die Neuorganisierung der Gemeindevertretung und -verwaltung im Königreiche Böhmen, die im wesentlichen bis 1938 erhalten blieb.

1938 werden nach der Angliederung des Sudetenlandes an Deutschland und Einrichtung des Landratsamtes 19 tschechische Gemeinden abgetrennt und der Bezirksverwaltung Náchod angegliedert. Im Mai 1945 geht die Verwaltung an den "Okresni narodní vybor", den "Bezirksnationalausschuss" über. Derzeit gehört das Gebiet zum Náchoder Bezirk.

Im Jahre 1938 befanden sich in Braunau folgende staatliche, bei der Bezirksbehörde eingerichtete Fachorgane: ein Bezirksarzt und ein Tierarzt, es gab je einen Bezirksschulausschuss mit je einem Bezirksschulinspektor (Schulrat) für den deutschen und den tschechischen Schulbezirk.

Das Trautenauer Eichamt unterhielt in Braunau eine Expositur. Neben dem Bezirksgendarmeriekommando bestand ein Gendarmerieposten. Das Bezirksgericht Braunau war zuständig für das Gebiet östlich des Sterngebirges (Braunauer Ländchen) und Hutberg. Die Steuern schrieb die Steueradministration vor, während das Steueramt für die Zahlung, notfalls für die Beitreibung zuständig war. Als gerichtliches Depositenamt war dem Steueramt die Waisenkasse der Gerichtsbezirke Braunau und Wekelsdorf angegliedert. Die Katasterverwaltung besorgte die Evidenzhaltung des Grundsteuerkatasters.

Für die Gefälle war das Gefällskontrollamt eingerichtet, öffentliche Beurkundungen oblagen den Notaren. Für den Verkehr hatten die Post- und Telegrafenämter in Braunau und in Braunau-Ölberg und das Bahnbetriebsamt der tschechoslowakischen Staatsbahn, das sich auf Großdorfer Grund befand, zu sorgen. Seit etwa 1935 war die Polizei verstaatlicht. Seit dieser Zeit gab es für den ganzen Bezirk Braunau auch eine politische Polizei.

Neben diesen staatlichen Ämtern bestand eine autonome Bezirksvertretung für den Gerichtsbezirk Braunau, die aus Wahlen der Bevölkerung hervorging. Sie vertrat den Bezirk in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere oblag ihr die Errichtung und Instandhaltung der Straßen, soweit es sich nicht um Gemeindekommunikationen handelte. Sie war zuständig für das Krankenhauswesen und als Aufsichtskörperschaft in Angelegenheiten der öffentlichen Armenfürsorge und Wohlfahrtspflege.

Im Jahre 1927 wurde die Bezirksvertretung umgestaltet, indem sie für alle drei Gerichtsbezirke (Braunau, Wekelsdorf und Politz) zuständig wurde. Der jeweilige Bezirkshauptmann war kraft Gesetzes Vorsitzender der Körperschaft, die damit einen wesentlichen Teil ihrer Autonomie einbüßte. Die Bezirksvertretung zählte 24 Mitglieder, davon waren zwei Drittel gewählt und ein Drittel ernannt. Sie wählte einen acht-gliedrigen Bezirksausschuss, der die laufenden Geschäfte erledigte und die Sitzungen der Bezirksvertretung vorbereitete.